Die CEC/CIC gibt an ihre Mitglieder verschiedene Versicherungsleistungen
weiter, insbesondere die Berufshaftpflicht spielt dabei eine große
Rolle. JEDER aktive CEC/CIC-Führer muss über eine Berufshaftpflicht verfügen (die der CEC/CIC oder eine ähnliche), die im Schadensfall für gestellte Forderungen aufkommt.
Was beinhaltet die Versicherung der CIC ?(Auszug aus den Versicherungsrichtlinien)
A) Beitrag (zzgl. 16% Versicherungsteuer):
- Canyoningbetrieb mit CIC-Führern € 480
(Outdoorunternehmen mit mehreren Führern und unlimitierter Tourenanzahl)
- Canyoning alleine € 240
(Einzelner Führer mit unlimitierter Tourenzahl)
- Canyoning alleine €155
(Einzelner Führer mit bis zu max. 20 Tourentagen jährlich)
B) Versichungsumfang:
gesetzliche Haftpflicht der Canyoningführer aus Ihrer Tätigkeit incl. Canyonführerassistent im Praktikum
C) Private Risiken (nur für in Deutschland ansässige Führer):
Privathaftpflichtversicherung
- € 3.000.000 Personen- und Sachschäden
- € 50.000 Vermögensschäden
D) Weitere Deckungsinhalte im Überblick:
- betriebliche Haus- und Grundbesitz mit Bauherrnrisiko bis zur Bausumme € 30.000
- betriebliche Sozialeinrichtungen
- Auslandsschäden USA/Kanada: € 10.000
- Europa: Leistungsschäden € 300.000
(Selbstbehalt 20% - max € 500, Mietschäden € 300.000)
- Umweltschäden:
€ 1.000.000 Personen- und Sachschäden € 1.000.000 je einzelne Person
Wer kann sich versichern lassen ?
Um diese Versicherung erhalten zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Alle Versicherungsvarianten können ausschließlich von CIC-Führern in
Anspruch genommen werden, die über den Abschluss der kompletten
CEC/CIC-Ausbildung verfügen.
Bei der Unternehmensversicherung muss der Versicherungsnehmner eine fertige
CEC/CIC-Führerausbildung besitzen. Nur in dieser Versicherungsform sind
Angestellte aus Partnerverbänden (z. B. STV) im Assistentenstatus
mitversichert.
Beispiel: Canyoningunternehmen „Canyoningcick“ arbeitet mit 2 fest angestellten Führern (A und B) und 3 Freiberuflern (C, D und E). Die
beiden fest angestellten Führer A und B und einer der Freiberufler (C)
verfügen über eine abgeschlossene CEC/CIC-Ausbildung. Ein Freiberufler (D)
verfügt über den „Canyon Guide Assistent“ der CEC/CIC, der andere (E)
verfügt über keine Canyoningausbildung und geht „als helfende Hand“ mit
auf Tour.
Versicherungslage: Die
beiden Hauptangestellten A und B und der Freiberufler C sind mit dem
vollen Umfang der Berufshaftpflicht versichert. Der Freiberufler D ist
als Assistent mitversichert (führt dieser allerdings Touren selbständig
durch verfällt der Versicherungsschutz – er ist „nur“ Assistent !)
während für “Führer“
E kein Versicherungsschutz vorhanden ist. Durch "Führer E" ist sogar
der Vesicherungsschutz in Gefahr, da dies gegen die internen Regeln der
CEC/CIC verstößt (für die Arbeit als Assistent sind nur CEC/CIC-Assistenten
qualifiziert).
Wie lange gilt die Versicherung ?
Die Versicherung gilt für ein Jahr und verlängert sich bei nicht
fristgerechter Kündigung nur durch fristgerechte Zahlung des
Versicherungsbeitrages um ein weiteres Jahr. Der Versicherungsbeitrag
ist bei Abschluss sofort fällig, bei Verlängerung ist dieser bis zum
31.04. bei der CIC zu entrichten. Wird der
Versicherungsvertrag nicht fristgerecht gekündigt, besteht von Seiten
der CIC Anspruch auf die Zahlung des Versicherungsbeitrages
!
Der Besitz einer Versicherung wird durch ein Schreiben des
CIC-Präsidiums bestätigt. Dieses Schreiben sollte im Büro oder auf der
Webseite für Kunden einsehbar sein.
Wie und wann erlischt die Versicherung ?
Der Versicherungsschutz erlischt,
- durch fristgerechte schriftliche Kündigung bei der CIC
- wenn der Führer über keinen aktiven Status mehr verfügt
(z. B. Ausweisgültigkeit wurde nicht verlängert, da FB nicht besucht wurde) Es
ist sogar der Fall möglich, dass die Unternehmenshaftpflicht aussetzt,
wenn einer von mehreren Führern des Unternehmens die FB versäumt - Verstoß gegen die Regeln und Statuten der CEC/CIC (Sorgfaltspflichten und Techniken)
- Ausbleibende Zahlung des Mitgliedsbeitrages
- Ausschluss aus der CIC
PDF mit allen wichtigen Infos zur Versicherung
Für weitere Fragen zur Versicherung steht Guido Ellert unter g.ellert@cec-canyoning.org gerne zur Verfügung.
13.06.2006
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