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Reglementierungen in Österreich

Die Menge der Verbote & Sperrungen in Österreich hält sich in Grenzen.

Bisher betroffen sind im Bundesland Salzburg die Almbachklamm, die Strubklamm und der Weißenbach.

Die CEC erreichte bezüglich der dortigen Regelung folgendes Schreiben:

 

ÖBF, Österreichische Bundesforste AG
06.08.99

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Durchführung von Canyoningtouren in der Almbachklamm und der Strubklamm im Bundesland Salzburg besteht ein vertragliches Verhältnis zwischen der Österreichischen Bundesforste AG und der Losen Rechtsgemeinschaft Canyoning/Rafting Tennengau, das dieser Rechtsgemeinschaft das exklusive Recht der Durchführung von Canyoningtouren einräumt bzw. das Recht der Zulassung weiterer Unternehmen zur Durchführung von Canyoningtouren gestattet.

Im Zuge der in den vergangenen Wochen vorgenommenen Kontrollen mußte festgestellt werden, daß in den beiden Schluchten auch Unternehmen Führungen vornehmen, ohne über eine diesbezügliche vertragliche Gestattung zu verfügen.

Die Österreichische Bundesforste AG möchte daher nochmals darauf hinweisen, daß die Durchführung derartiger Touren nur mit Zustimmung der Rechtsgemeinschaft Canyoning/Rafting Tennengau, Bevollmächtigter Andreas Driza, Grenzsstr. 209, 5071 Salzburg/Siezenheim, Tel. 0664/4123 623, Fax 0662/42 32 16, zulässig ist.

Sollten Sie daher die Durchführung derartiger Touren in diesen beiden Schluchten beabsichtigen, ist das vorherige Einvernehmen mit der o. a. Rechtsgemeinschaft herzustellen. Abschließend darf ich darauf hinweisen, daß gegen alle Unternehmen, die ohne entsprechende Gestattung Canyoningtouren vornehmen, rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard



Weißenbach
Zwischen den Österreichischen Bundesforsten und der CEC wurde am 01.03.2001 die gewerbliche Nutzung des Weißenbach vertraglich in Form eines Pachtvertrages geregelt. Dieser Vertrag fordert von allen gewerblichen Begehern den vollständigen Abschluß der Führerausbildung der CEC.

Ist dieser Abschluß nicht vorhanden, ist eine Begehung der Klamm ausdrücklich untersagt und kann mit Anzeige und Bußgeld geahndet werden.


06.04.2002


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www.cic-canyoning.org


Herbsttermine 2006

WW-Ausbildung
Wildwater

08.09.-10.09.06
€ 240
(Ü. u. VP exkl.)
D/Augsburg

Modul 1+2b
08.09.-22.09.06
€ 1180
(Ü. u. VP exkl.)
D/Augsburg
A/Vorarlberg

Fortbildung
Update b

23.09.-24.09.06
€ 90
(Ü. u. VP exkl.)
CH/Tessin

Modul 3b
27.09.-06.10.06
€ 850
(Ü. u. VP exkl.)
F/Alpes Maritimes

Modul 1+2JP
23.10.-05.11.06
Japan

Instruktoren-
treffen

10.11.-12.11.06
D/Augsburg




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