ÖBF, Österreichische Bundesforste AG 06.08.99
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Durchführung von Canyoningtouren in der Almbachklamm und der Strubklamm im Bundesland Salzburg besteht ein vertragliches Verhältnis zwischen der Österreichischen Bundesforste AG und der Losen Rechtsgemeinschaft Canyoning/Rafting Tennengau, das dieser Rechtsgemeinschaft das exklusive Recht der Durchführung von Canyoningtouren einräumt bzw. das Recht der Zulassung weiterer Unternehmen zur Durchführung von Canyoningtouren gestattet.
Im Zuge der in den vergangenen Wochen vorgenommenen Kontrollen mußte festgestellt werden, daß in den beiden Schluchten auch Unternehmen Führungen vornehmen, ohne über eine diesbezügliche vertragliche Gestattung zu verfügen.
Die Österreichische Bundesforste AG möchte daher nochmals darauf hinweisen, daß die Durchführung derartiger Touren nur mit Zustimmung der Rechtsgemeinschaft Canyoning/Rafting Tennengau, Bevollmächtigter Andreas Driza, Grenzsstr. 209, 5071 Salzburg/Siezenheim, Tel. 0664/4123 623, Fax 0662/42 32 16, zulässig ist.
Sollten Sie daher die Durchführung derartiger Touren in diesen beiden Schluchten beabsichtigen, ist das vorherige Einvernehmen mit der o. a. Rechtsgemeinschaft herzustellen. Abschließend darf ich darauf hinweisen, daß gegen alle Unternehmen, die ohne entsprechende Gestattung Canyoningtouren vornehmen, rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Mit freundlichen Grüßen Bernhard |