Wie viele andere Natursportarten auch, unterliegt Canyoning gewissen Auflagen der Behörden. Diese schränken die Nutzung von Canyons zu Gunsten des Naturschutzes ein. Das geschieht in verschiedenen Ländern bereits in Zusammenarbeit mit der CEC, um einen für alle Seiten vertretbaren Kompromiss zu finden.
Damit die bereits vorhandenen Auflagen eingehalten und dadurch die Situationen nicht unnötig verschlechtert werden, listen wir unter dieser Rubrik die uns bekannten Verbote & Sperrungen der einzelnen Länder auf.
Wir erwarten von allen Canyonbegehern die strikte Einhaltung dieser Auflagen, da sonst weitere empfindliche Einschränkungen drohen, noch bevor vernünftige Gespräche geführt werden können.
Eine Gruppe der CEC arbeitet an einem Schildersystem, das auf wichtige Punkte des Naturschutzes, der Tourenvorbereitung und der Ausrüstung hinweist. Die Schilder sollen später bei bereits sehr bekannten Canyons aufgestellt werden.
Reglementierungen der folgenden Länder sind in dieser Rubrik veröffentlicht:
>> Deutschland >> Frankreich >> Österreich
06.04.2002
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